Ratgeber 16. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Masseverwalter in Österreich: Aufgaben, Bestellung, Vergütung und Kontakt

Maximilian Kuch
Maximilian Kuch
Gründer von Konkurse.at

Sobald ein Konkurs eröffnet ist, entscheidet nicht mehr die Geschäftsführung über das Unternehmen, sondern der Masseverwalter. Er führt den Betrieb fort oder schließt ihn, verwertet das Vermögen und prüft die Forderungen. Für Gläubiger, Lieferanten und Vertragspartner ist er ab dem ersten Tag der wichtigste Ansprechpartner. Dieser Beitrag erklärt, was die Insolvenzordnung (IO) von ihm verlangt.

Das Wichtigste in Kürze
  • Das Insolvenzgericht bestellt den Masseverwalter mit der Eröffnung, meist eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
  • Die IO spricht vom Insolvenzverwalter; bei Eigenverwaltung heißt er Sanierungsverwalter.
  • Er sichert und verwertet das Vermögen, prüft Forderungen und berichtet spätestens nach 90 Tagen über die Zukunft des Betriebs.
  • Er haftet allen Beteiligten für Schäden aus pflichtwidriger Amtsführung und steht unter Aufsicht des Gerichts.
  • Seine Entlohnung richtet sich nach dem Erlös und wird aus der Masse bezahlt.
  • Forderungen gehen ans Gericht, Fragen zu Ware, Verträgen und Fortführung an den Masseverwalter.

Wer der Masseverwalter ist

Ein Begriff, drei Rollen

Die Insolvenzordnung spricht allgemein vom Insolvenzverwalter. Im Konkursverfahren und im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung heißt er im Edikt und im Sprachgebrauch weiterhin Masseverwalter, weil er die Insolvenzmasse verwaltet.1 Im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung die Verwaltung; ihr steht ein Sanierungsverwalter zur Seite, der sie überwacht und dessen Zustimmung sie für ungewöhnliche Geschäfte braucht.2 Im Privatkonkurs ohne Verwalter übernimmt in der Abschöpfung ein Treuhänder diese Rolle. Wie die Verfahren zusammenhängen, erklärt unser Überblick zu den Insolvenzverfahren.

Bestellt vom Insolvenzgericht

Das Insolvenzgericht bestellt den Verwalter von Amts wegen mit der Eröffnung. Er muss unbescholten, verlässlich, geschäftskundig und mit dem Insolvenzrecht vertraut sein, bei Unternehmen auch mit Wirtschaftsrecht oder Betriebswirtschaft. Für wirtschaftlich bedeutende Unternehmen soll eine besonders erfahrene Person bestellt werden. Auch eine Kanzlei als Gesellschaft kann bestellt werden.1

Die Insolvenzverwalterliste

Wer als Verwalter tätig sein will, trägt sich in die Insolvenzverwalterliste ein, die als allgemein zugängliche Datenbank geführt wird.3 Aus ihr wählt das Gericht im Einzelfall eine geeignete Person, mit Blick auf Kanzleiorganisation, Ausstattung, Auslastung und bisherige Erfahrung. Ist niemand aus der Liste geeignet, darf es auch eine andere Person bestellen.4 In der Praxis sind es überwiegend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Unser Masseverwalter-Verzeichnis zeigt, wer in Österreich wie oft bestellt wird, und das Kanzleiverzeichnis, in welchen Kanzleien sie arbeiten.

Unabhängig von allen Seiten

Der Verwalter muss vom Schuldner und von den Gläubigern unabhängig sein. Er darf kein naher Angehöriger und kein Konkurrent des Schuldners sein und muss offenlegen, wenn er den Schuldner oder einen Gläubiger in den Jahren davor beraten hat.5 Solche Umstände kommen in der Gläubigerversammlung zur Sprache.

Was der Masseverwalter tut

Die ersten Wochen

Der Verwalter verschafft sich zuerst ein Bild von der wirtschaftlichen Lage und den Ursachen der Insolvenz, ermittelt und sichert das Vermögen und prüft unverzüglich, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann. Er prüft auch, ob ein Sanierungsplan im Interesse der Gläubiger liegt.6

Die Berichtstagsatzung

Spätestens 90 Tage nach Eröffnung berichtet er in der Berichtstagsatzung, ob das Unternehmen weitergeführt, verkauft oder geschlossen werden soll.7 Für Lieferanten und Vertragspartner ist das ein Schlüsseltermin, weil sich danach entscheidet, ob noch bestellt wird.

Laufende Verträge

Bei Verträgen, die beide Seiten noch nicht vollständig erfüllt haben, entscheidet der Verwalter, ob er sie erfüllt oder zurücktritt. Der Vertragspartner kann beim Gericht eine Frist für diese Erklärung beantragen; sie endet frühestens drei Tage nach der Berichtstagsatzung. Erklärt sich der Verwalter nicht, gilt der Rücktritt als erklärt.8 Tritt er ein, werden die Ansprüche daraus zu Masseforderungen, die vor den übrigen Gläubigern bezahlt werden.9

Verwertung, Prüfung und Verteilung

Der Verwalter verkauft das Vermögen, zieht offene Forderungen ein, führt Prozesse für die Masse und prüft die angemeldeten Forderungen.6 Zahlungen, die vor der Insolvenz einzelne Gläubiger begünstigt haben, kann er anfechten. Am Ende verteilt er den Erlös als Quote an die Insolvenzgläubiger.

Aufsicht, Haftung und Bezahlung

Wer ihn kontrolliert

Das Insolvenzgericht überwacht den Verwalter. Es kann ihm Weisungen erteilen, Berichte verlangen und Geldstrafen verhängen; Gläubiger können sich beim Gericht über ihn beschweren.10 Bei größeren Verfahren steht ihm ein Gläubigerausschuss mit drei bis sieben Mitgliedern zur Seite, der ihn überwacht und die Kassa prüft.11 Aus wichtigem Grund kann das Gericht ihn entheben, von Amts wegen oder auf Antrag.12

Persönliche Haftung

Der Verwalter muss mit der Sorgfalt eines Sachverständigen handeln und die gemeinsamen Interessen aller Beteiligten wahren. Für Vermögensnachteile aus pflichtwidriger Amtsführung haftet er allen Beteiligten persönlich.13

So wird er bezahlt

Die Entlohnung beträgt in der Regel einen Grundbetrag von 3.000 Euro und zusätzlich einen Anteil am Bruttoerlös, dessen Prozentsatz mit steigendem Erlös sinkt.14 Kommt ein Sanierungsplan zustande, gibt es dafür eine eigene Entlohnung.15 Bei außergewöhnlichem Aufwand kann das Gericht sie erhöhen.16 Bezahlt wird sie als Verfahrenskosten aus der Masse, also bevor die Insolvenzgläubiger ihre Quote erhalten.9

Kontakt zum Masseverwalter

Wo die Kontaktdaten stehen

Das Edikt zur Eröffnung nennt den Verwalter mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.17 Auf Konkurse.at finden Sie ihn auf der Seite jedes Verfahrens und im Masseverwalter-Verzeichnis, gegliedert nach Städten wie Wien, Graz oder Linz. Wie Sie das Edikt selbst aufrufen, erklärt unser Beitrag zur Ediktsdatei.

Wofür Sie ihn kontaktieren

Der Masseverwalter ist der richtige Ansprechpartner für Ware unter Eigentumsvorbehalt, für laufende Verträge, Mietverhältnisse und neue Bestellungen. Wer Eigentum aussondern will, sollte sich früh melden; bei Fortführung des Unternehmens kann die Herausgabe aber bis zu sechs Monate nach Eröffnung aufgeschoben sein.18 Was Lieferanten sonst beachten müssen, steht in Kunde insolvent: was Lieferanten jetzt tun müssen.

Wofür nicht

Forderungen werden nicht beim Masseverwalter, sondern beim Insolvenzgericht angemeldet.19 Eine E-Mail an den Verwalter ersetzt die Anmeldung nicht. Wie die Anmeldung richtig geht, zeigt unser Ratgeber Forderung im Insolvenzverfahren anmelden.

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Quellen

  1. 1 Insolvenzordnung § 80 (JUSLINE) (jusline.at)
  2. 2 Insolvenzordnung § 171 (JUSLINE) (jusline.at)
  3. 3 Insolvenzordnung § 269 (JUSLINE) (jusline.at)
  4. 4 Insolvenzordnung § 80a (JUSLINE) (jusline.at)
  5. 5 Insolvenzordnung § 80b (JUSLINE) (jusline.at)
  6. 6 Insolvenzordnung § 81a (JUSLINE) (jusline.at)
  7. 7 Insolvenzordnung § 91a (JUSLINE) (jusline.at)
  8. 8 Insolvenzordnung § 21 (JUSLINE) (jusline.at)
  9. 9 Insolvenzordnung § 46 (JUSLINE) (jusline.at)
  10. 10 Insolvenzordnung § 84 (JUSLINE) (jusline.at)
  11. 11 Insolvenzordnung § 89 (JUSLINE) (jusline.at)
  12. 12 Insolvenzordnung § 87 (JUSLINE) (jusline.at)
  13. 13 Insolvenzordnung § 81 (JUSLINE) (jusline.at)
  14. 14 Insolvenzordnung § 82 (JUSLINE) (jusline.at)
  15. 15 Insolvenzordnung § 82a (JUSLINE) (jusline.at)
  16. 16 Insolvenzordnung § 82b (JUSLINE) (jusline.at)
  17. 17 Insolvenzordnung § 74 (JUSLINE) (jusline.at)
  18. 18 Insolvenzordnung § 11 (JUSLINE) (jusline.at)
  19. 19 Insolvenzordnung § 104 (JUSLINE) (jusline.at)
Maximilian Kuch
Maximilian Kuch
Gründer von Konkurse.at

Maximilian Kuch ist Ökonom und Digitalunternehmer. In mehreren Projekten zu Insolvenzdaten verfolgt er Firmenpleiten täglich aus den amtlichen Bekanntmachungen, in Österreich wie im übrigen Europa. Seine Auswertungen verbinden die Jahreszahlen der Kreditschützer mit tagesaktuellen Daten direkt aus der Ediktsdatei der Justiz und zeigen Entwicklungen oft lange bevor sie in den Statistiken ankommen.

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